Vorläufige Zugänglichkeit Aussage

Einleitung

Promotora de Exportaciones Catalanas S.A. (PRODECA) engagiert sich ihre Website in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Royal Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit sektoralen Websites und mobilen Anwendungen, die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://catalanfood.com, Eingebettete Inhalte aus anderen Domänen ausschließen.

Status der Einhaltung

Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 aufgrund der Nichteinhaltung der nachstehend genannten Aspekte in einer automatisch durchgeführten Teilüberprüfung identifiziert werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die unten aufgeführten Inhalte sind nicht aus folgenden Gründen zugänglich:

  1. Nichteinhaltung des Königlichen Erlasses 1112/2018

    1. Gelegentlich können einige Links ihren spezifischen Zweck nicht textuell definiert haben [Anforderung Nummer 9.2.4.4 der Norm UNE-EN 301549:2022-03 Link Zweck (Im Kontext)].

    2. Auf einigen Seiten kann es sein, dass doppelte Attribute und IDs [Anforderungsnummer 9.4.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022-03 Parsing].

    3. Auf einigen Seiten wird die Benutzeroberfläche Komponenten wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der von Leitlinien zur Barrierefreiheit [Anforderungsnummer 9.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022-03 Name, Rolle, Wert].

    4. Auf einigen Seiten ist der Kontrast Das Verhältnis in Text oder Bildern darf nicht mindestens 4,5:1 betragen [Anforderung Nummer 9.1.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2022-03 Kontrast (Minimum)].

  2. Unverhältnismäßige Belastung

    1. Nicht zutreffend.

  3. Inhalte, die nicht in den Geltungsbereich der Anwendbares Recht

    1. Office-Dateien in PDF und anderen Formate, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, können nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen. Obwohl die Bemühungen wurden entwickelt, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen dies tun.

    2. Es kann sich um Drittanbieter handeln Inhalte, die nicht von PRODECA entwickelt wurden oder nicht unter ihrer Kontrolle stehen, wie z.B. Office-Dateien.

    3. Vorab aufgezeichnete Dateien veröffentlicht vor dem 20. September 2018 existieren können, die nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Erstellung dieser vorläufigen Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine Selbsteinschätzung am 23.06.2025.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 23.06.2025.

Beobachtungen und Kontaktdaten

Sie können Mitteilungen zu Anforderungen an die Barrierefreiheit machen (Artikel 10.2.a des RD 1112/2018) wie:

  • Meldung beliebig möglich Nichteinhaltung durch diese Website.

  • Kommunikation anderer Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.

  • Wenn Sie eine andere Anfrage einreichen oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Barrierefreiheit der Website.

Für diese Kommunikation stehen die folgenden Kanäle zur Verfügung:

Gemäß Artikel 10.2.b des RD 1112/2018 können Sie auch Senden:

  • Eine Beschwerde über die Einhaltung der Vorschriften mit den Anforderungen des RD 1112/2018.

  • Ein Antrag auf barrierefreie Informationen über:

    • Vom Anwendungsbereich ausgeschlossene Inhalte des RD 1112/2018 gemäß Artikel 3 Absatz 4.

    • Inhalte, die von der Barrierefreiheitsanforderungen aufgrund der Auferlegung eines unverhältnismäßigen Bürde.

In dem Antrag auf zugängliche Informationen werden die Tatsachen, Gründe, und der Antrag muss klar spezifiziert werden, um sicherzustellen, dass es sich um einen angemessene und legitime Anfrage.

Anfragen nach zugänglichen Informationen und Beschwerden können eingereicht über Request zugängliche Informationen zu erhalten oder eine Beschwerde einzureichen, sowie die anderen Optionen, die im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober 2015 über die Gemeinsames Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen.

Mitteilungen, Beschwerden und Anträge auf Informationen werden von der Zugänglichkeitsbehörde empfangen und verarbeitet. Zuständiges Referat der Generaldirektion Bürgerdienste, des Ministeriums für Vizepräsidentschaft, Wirtschaft und Finanzen.

Anspruch Verfahren

Wenn nach einem Antrag auf zugängliche Informationen oder einer Beschwerde erlassen worden ist, ist sie zurückgewiesen, wenn der erlassenen Entscheidung oder wenn die Antwort nicht den Anforderungen des Artikels 12.5 kann die interessierte Person Initiieren Sie einen Anspruch. Ein Anspruch kann auch erhoben werden, wenn der Zeitraum Zwanzig Arbeitstage sind verstrichen, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.

Die Reklamation kann über die Reklamation eingereicht werden eine Anfrage sowie über die anderen Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober 2015 über die gemeinsame Verfahren der öffentlichen Verwaltungen.

Anträge werden von der Barrierefreiheit entgegengenommen und bearbeitet. Zuständiges Referat der Generaldirektion Bürgerdienste, des Ministeriums für Vizepräsidentschaft, Wirtschaft und Finanzen.